Die Bundesregierung hat sich auf weitreichende Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt, die insbesondere für Heizöl- und Gasheizungen relevant sind. Die Reform ist Teil eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, das noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Das bisherige GEG, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist und eine verpflichtende 65-Prozent-Regel vorsah – also dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen-, soll durch eine deutlich flexiblere, technologieoffene Regelung ersetzt werden.
Was soll sich ändern?
Was bedeutet das für Gas- und Heizölkunden?
Für Kunden mit Öl- oder Gasheizung bedeutet die Reform vor allem: