Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Sommer 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die bisherige Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht eine schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vor.
Regelungen zu bestehenden Heizungen
Gut zu wissen - Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung
Ist eine Energieberatung weiterhin verpflichtend?
Die bisherige verpflichtende Beratung vor dem Einbau bestimmter Öl- oder Gasheizungen wurde mit dem GModG abgeschafft. Eigentümer tragen jedoch weiterhin die Verantwortung dafür, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.